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Antrag der AfD-Fraktion im Ortsrat Godshorn zum Hallen-Freibad Godshorn

Antrag der AfD-Fraktion im Ortsrat Godshorn zum Hallen-Freibad Godshorn

Betreff: Antrag der AfD-Fraktion im Ortsrat Godshorn zum Hallen-Freibad Godshorn

Vorlage-Art: Antrag öffentlich
Status: Antrag/Anfrage
Initiator/-in: Antonio Micuda, AfD
Angelegt: 02.03.2022      Einreicher/-in: Antonio Micuda, AfD
Eingereicht: 05.03.2022, 21:25       Antragsteller/-in: Micuda, Antonio
Eingegangen: 05.03.2022, 21:45
Vorlage: BD/2022/106 Antrag der AFD- Fraktion im Ortsrat Godshorn zum Hallen-Freibad Godshorn. Änderung des Antrages/Rücknahme der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zur Aufnahme von Mitteln zur Räumung und Abbruches des ehemaligen Hallen-Freizeitbades. Prüfung zur Nutzung des Hallen-Freibad Godshorn als Flüchtlingsunterkunft für Kriegsflüchtlinge aus Krisengebieten und oder zur Notfallversorgung.
Beratung: Ortsrat Godshorn (Vorberatung – öffentlich)

Die Verwaltung wird beauftragt die Nutzbarkeit des Hallen-Freibades als Flüchtlingsunterkunft und Notfallversorgungunterkunft für geflüchtete aus Krisengebiete zu überprüfen, Kosten zu ermitteln um eine begrenzte Nachnutzung für den Massivbau für den erklärten Verhandlungszweck zu eruieren und eine Machbarkeitsstudie auszuarbeiten ggf. umzusetzen.

Vorige Antragsstellung:
Mit dem Beschluss über den Neubau eines Bades an der Theodor-Heuss-Straße in Langenhagen (Sitzungsdrucksache Nr. 2012/053, Ratsbeschluss am 27.02.2012 TOP 17) wurde zugleich in Ziffer 5 des Beschlusstextes festgelegt, dass in direktem zeitlichem Zusammenhang mit dessen Eröffnung das Hallenfreibad Godshorn schließen würde. Gleichwohl wurde weder bis zur Schließung Ende August 2017 noch bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine tragfähige Lösung für das  Hallenfreibad Godshorn gefunden bzw. umgesetzt. Bemühungen aus dem Ortsrat Godshorn heraus, eine Nachnutzung für das Hallenfreibad bzw. das Badgrundstück zu entwickeln, haben zu der Drucksache BD/2018/493-1 „Nachnutzung des Freibades Godshorn“ geführt. Demgegenüber empfahl die Verwaltung mit der Drucksache BD/2019/103, das Bad zeitnah zu räumen und abzubrechen.

Passiert ist seitdem durch die Hinzuziehung von Herrn Weiß als möglichen Investor zunächst nichts. Dies ist nun gut drei Jahre her.

Für das Hallenfreibad Godshorn wurden seit der Stilllegung 2017 jährlich hohe Beträge aufgewendet, um unbefugtes Betreten zu unterbinden und weiteren Vandalismus-Schäden vorzubeugen. Allein im Jahr 2018 wurden ca. 12.000 Euro ausgegeben, nicht mitgerechnet die ständigen Not-Einsätze der städtischen Handwerker und des Betriebshofs sowie den Wertverlust durch Schäden. Grund für die aufwändigen Bemühungen ist das nächtliche Treiben auf dem Badgelände und innerhalb der Gebäude. Am nächsten Morgen müssen die beschädigten Zäune, eingeschlagenen Scheiben, aufgebrochenen Türen und Fenster usw. gesichert werden. Als Kontrolle ist nicht nur ein privater Sicherheitsdienst für den Eigentümer und Betreiber Stadt Langenhagen, sondern auch der Streifendienst der Polizei für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Einsatz. Alle Sachbeschädigungen werden der Polizei und der Gebäudeversicherung angezeigt.

Es ist somit ersichtlich, dass sich das ehemalige Badgelände zu einem zunehmenden „rechtsfreien Raum“ entwickelt in den eingebrochen und Vandalismus betrieben wird. Es ist nun mehr an der Zeit nach der Schließung 2017 Platz für neues zu schaffen und nach fünf Jahren das verfallende Gebäude abzureißen. Dem Abbruch und der Räumung haben die politischen Gremien und der Rat am 24.06.2019 bereits zugestimmt. Ebenso einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 117 NKomVG beim KTR 111500000 (Zentrales Gebäudemanagement), Konto 42110001 (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen), KSt 523101 (Bad Godshorn) in Höhe von 392.800 €. Die Umsetzung des Beschlusses ist bisher nicht erfolgt. Insofern sollen nun Mittel zur Verfügung gestellt werden und zeitnah mit der Umsetzung beauftragt werden, wenn möglich mit den ersten Planungen noch im Jahr 2022.