Einführung eines kommunalen Energie- und Gebäudemanagementsystems (kEGM)

Vollständig neu und detailliert ausgearbeitet!
1. Aufgabenstellung
Die Stadt Langenhagen hat in ihrem Haushaltsplan 2026–2030 erhebliche Steigerungen bei den Energiekosten und beim Gebäudebetrieb zu verzeichnen. Moderne Anforderungen an Energieeffizienz, Klimaschutz, technische Gebäudeausrüstung und gesetzliche Standards erhöhen die Betriebskosten kommunaler Gebäude stetig.
Der Haushalt weist insbesondere im Bereich:
• Gebäudeunterhalt,
• Energieverbrauch,
• technische Betriebsführung,
• Instandhaltung,
• und notwendige Modernisierungsmaßnahmen
deutliche Mehraufwendungen aus, die die Haushaltslage weiter verschärfen.
Gleichzeitig verfügt Langenhagen über eine Vielzahl älterer kommunaler Gebäude, deren energetischer Zustand teilweise unzureichend dokumentiert oder optimiert ist. Ohne eine professionelle, systematische und kommunalweit abgestimmte Energieeffizienzstrategie ist eine dauerhafte Reduzierung der Betriebskosten nicht möglich.
Es ist daher notwendig, ein strukturiertes Energie- und Gebäudemanagement aufzubauen, das alle kommunalen Gebäude erfasst, bewertet und laufend optimiert.
2. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:
1. Einführung eines kommunalen Energie- und Gebäudemanagements (kEGM)
Die Verwaltung wird beauftragt, bis 31.12.2026 ein vollständiges Energie- und Gebäudemanagementsystem aufzubauen.
2. Pflichtbestandteile des Systems
• Erfassung aller kommunalen Gebäude inkl. Energiekennzahlen
• Priorisierung der Sanierungsbedarfe
• Erstellung eines Energienutzungsplans
• Analyse der Potenziale zur CO2-Reduktion
• Identifikation von Einsparmaßnahmen (Technik, Betriebszeiten, Nutzerverhalten)
3. Finanzielle Zielsetzung
Das kEGM muss jährliche Einsparpotenziale von mindestens 5–10 % der Betriebskosten nachweisen.
4. Transparenzpflicht
Dem Finanzausschuss sind halbjährliche Berichte über Einsparungen, Monitoring-Daten und empfohlene Maßnahmen vorzulegen.
5. Fördermittelprüfung
Die Verwaltung wird verpflichtet, alle möglichen Förderprogramme (Bund, Land, EU) für Energieeffizienz, Gebäudesanierung und Digitalisierung systematisch zu prüfen und zu beantragen.
3. Ausführliche Begründung
a) Hohe Betriebskosten der kommunalen Gebäude
Steigende Energiepreise und alterungsbedingte technische Defizite führen zu unnötig hohen Kosten, die den Ergebnishaushalt belasten.
b) Fehlende Gesamtübersicht über den energetischen Zustand
Bisher existiert keine vollständige und einheitliche Dokumentation für alle städtischen Gebäude.
c) Großes Einsparpotenzial
Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass professionelles Energiemanagement Einsparungen von:
• 10–20 % bei Strom und Wärme
• 5–15 % bei technischer Gebäudeausrüstung
ermöglichen kann.
d) Rechtliche Verpflichtungen
Nach § 82 NKomVG ist die Stadt verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Energieeffizienzmaßnahmen sind ein zentraler Bestandteil dieser Pflicht.
e) Langfristige Klima- und Kostenvorteile
Einsparungen beim Energieverbrauch reduzieren dauerhaft CO2, Kosten und Investitionsbedarfe.
4. Rechtsgrundlagen & Quellen
• § 82 NKomVG – Wirtschaftlichkeit
• § 111 NKomVG – Haushaltsgrundsätze
• GemHKVO § 12 – Folgekosten
• Energieeinsparverordnung (EnEV)
• Haushaltsplan 2026–2030 S. 51, 87
5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen
Finanziell:
• Reduktion der Betriebskosten um 5–10 % jährlich
• geringerer Investitionsbedarf durch planvolle Sanierungen
Politisch:
• moderne, transparente Steuerung kommunaler Infrastruktur
• langfristige Planungssicherheit
Bürgerbezogen:
• effizientere Nutzung kommunaler Mittel
• bessere Ausstattung öffentlicher Einrichtungen
• Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit
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- von Admin-AfD-Ratsfraktion-Lgh
- on 21. Januar 2026
