Investitionsmoratorium 2026–2027 zur Stabilisierung der städtischen Finanzplanung

Vollständig neu und detailliert ausgearbeitet!
1. Aufgabenstellung
Die Stadt Langenhagen steht vor einem außergewöhnlich hohen Investitionsprogramm in den Jahren 2026 und 2027. Der Haushaltsplan 2026–2030 weist folgende geplante Investitionssummen aus:
- 2026: 102.805.900 €
- 2027: 96.215.700 €
(Quelle: Haushaltsplan S. 176)
Diese Summen übersteigen deutlich die investive Leistungsfähigkeit der Stadt und führen zu einem erheblichen Bedarf an Kreditaufnahmen, die wiederum langfristige Belastungen verursachen. Gleichzeitig fehlt bei einer Vielzahl der Investitionsprojekte eine vollständige Folgekostenrechnung gemäß § 12 GemHKVO. Somit ist weder der künftige Bedarf an Unterhalt, Energie und Personal, noch die langfristige Belastung des Ergebnishaushaltes transparent erkennbar.
Um die finanzielle Stabilität der Stadt zu sichern und weitere strukturelle Defizite zu vermeiden, ist ein zeitlich begrenztes Investitionsmoratorium erforderlich, das eine neutrale und fachliche Neubewertung aller Projekte ermöglicht.
2. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:
- Einführung eines Investitionsmoratoriums für die Jahre 2026 und 2027 für alle Projekte über 500.000 €, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Überprüfung aller offenen Investitionsprojekte nach folgenden Kriterien:
• rechtliche Verpflichtung
• Wirtschaftlichkeit gemäß § 82 NKomVG
• Folgekosten über 20 Jahre gemäß § 12 GemHKVO
• Priorität für Daseinsvorsorge - Neupriorisierung aller Investitionen in einer Gesamtliste nach Notwendigkeit, Wirkung, Folgekosten und Finanzierungsmöglichkeiten.
- Vergabestopp bis Abschluss der Neubewertung. Ausnahmen gelten nur für Gefahrenabwehr und rechtlich unvermeidbare Maßnahmen.
- Berichtspflicht: Die Verwaltung legt dem Finanzausschuss bis 31.10.2026 eine vollständige Neubewertung vor.
3. Ausführliche Begründung
a) Extrem hohe Investitionstätigkeit
Die Investitionssummen der Jahre 2026 und 2027 überschreiten die Belastbarkeit des Haushalts deutlich und führen zu massiven Kreditbedarfen.
b) Fehlende Folgekostenberechnungen
Bei vielen Projekten fehlen vollständige Folgekostenrechnungen, obwohl diese nach § 12 GemHKVO verpflichtend sind. Dies betrifft insbesondere Energieverbrauch, Unterhalt, Reinigung und Abschreibungen.
c) Belastung des Ergebnishaushaltes
Jede Investition verursacht langfristige Mehrbelastungen, die angesichts der Defizite von
• −13.806.200 € (2026) und
• −15.988.800 € (2027)
(Quelle: Haushaltsplan S. 51)
nicht mehr tragbar sind.
d) Rücklagenverzehr
Die Rücklagen sinken bis 2029 auf 0 €, sodass keine Puffermöglichkeiten bestehen (Quelle: HH S. 62).
e) Schutz der finanziellen Handlungsfähigkeit
Ein Moratorium sichert Zeit, um Fehlentwicklungen zu verhindern und Investitionen strategisch auszurichten.
4. Rechtsgrundlagen & Quellen
• NKomVG § 82 (Wirtschaftlichkeit)
• NKomVG § 110–111 (Haushaltsgrundsätze)
• GemHKVO § 12 (Folgekosten)
• Haushaltsplan Langenhagen 2026–2030 S. 51, 62, 176
5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen
Finanziell:
• Reduktion des Kreditbedarfs
• Stabilisierung des Ergebnishaushaltes
• Vermeidung der Haushaltssicherung
Politisch:
• Stärkung der strategischen Steuerung
• klare Prioritäten im Investitionsprogramm
Bürgerbezogen:
• Sicherstellung wichtiger Pflichtaufgaben
• verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln
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- von Admin-AfD-Ratsfraktion-Lgh
- on 20. Januar 2026
