Konsolidierungsplan 2026–2030 zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt Langenhagen

Vollständig neu und detailliert ausgearbeitet!
1. Aufgabenstellung
Die Stadt Langenhagen befindet sich in einer sich zuspitzenden finanziellen Situation. Die Haushaltsplanung weist bereits ab 2026 strukturelle Defizite in zweistelliger Millionenhöhe auf, während gleichzeitig die Rücklagen systematisch abschmelzen und voraussichtlich im Jahr 2029 vollständig aufgebraucht sein werden.
Der Haushaltsplan 2026–2030 zeigt sehr deutlich:
- Ergebnishaushalt 2026: –13.806.200 €
- Ergebnishaushalt 2027: –15.988.800 €
(Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 51)
Die „Finanzplanung Ergebnisrücklagen“ weist laut Haushaltsunterlage zudem aus:
- Rücklagen 2026: 3,1 Mio €
- Rücklagen 2027: 1,8 Mio €
- Rücklagen 2028: 0,9 Mio €
- Rücklagen 2029: 0 €
(Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 62)
Damit ist nachweislich absehbar, dass ohne strukturelle Gegenmaßnahmen ein Haushaltsnotstand droht, der eine Haushaltssicherungspflicht gemäß NKomVG zur Folge hätte. Dies würde die kommunale Selbstverwaltung erheblich einschränken und zu externen Eingriffen der Region Hannover führen.
Um die Handlungsfähigkeit der Stadt dauerhaft zu sichern, ist die Verwaltung verpflichtet, einen umfassenden, strategisch aufgebauten Konsolidierungsplan für die Jahre 2026 bis 2030 zu erstellen, der die strukturellen Ursachen des Defizits analysiert, Maßnahmen priorisiert und anhand messbarer Ziele steuert. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie die Vorschriften der GemHKVO zwingend zu beachten.
2. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:
- Erarbeitung eines Konsolidierungsplans 2026–2030
Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 30.06.2026 einen kompletten Konsolidierungsplan zur strukturellen Haushaltsstabilisierung vorzulegen. - Pflichtbestandteile des Konsolidierungsplans
Der Plan muss mindestens folgende Elemente enthalten:
• vollständige Analyse aller Ausgabenblöcke
• Priorisierung freiwilliger Leistungen
• Maßnahmen zur Reduzierung des strukturellen Defizits um mindestens 10 Mio € jährlich
• Sicherstellung des Haushaltsausgleichs spätestens ab 2030
• Nutzung aller Konsolidierungspotenziale
• Prognose der Haushaltsentwicklung bis 2035 - Folgekostenpflicht gemäß § 12 GemHKVO
Für alle Maßnahmen ist eine vollständige Folgekostenrechnung vorzulegen. - Berichtspflicht
Der Konsolidierungsplan ist dem Rat und Finanzausschuss öffentlich vorzulegen. - Verpflichtung zur Fortschreibung
Der Konsolidierungsplan wird jährlich im Herbst aktualisiert.
3. Ausführliche Begründung
a) Stetig steigende Ausgaben ohne Gegenfinanzierung
- Personalaufwendungen 2026: 73.041.700 € (HH S. 87)
- Transferaufwendungen
- Gebäudeunterhalt
- Energiekosten und Bauprojekte
b) Hohe Investitionsvolumina
- 2026: 102.805.900 €
- 2027: 96.215.700 € (HH S. 176)
c) Rücklagenverbrauch
Rücklagen 2029: 0 €
d) Gefahr der Haushaltssicherung
- Einschränkung der kommunalen Entscheidungsfreiheit
- Genehmigungspflichten für freiwillige Leistungen
e) Fehlender strategischer Gesamtrahmen
4. Rechtsgrundlagen & Quellen
• NKomVG §§ 111–120
• GemHKVO § 12
• HH 2026–2030 S. 51, 62, 87, 176
5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen
Finanziell:
- Defizitreduzierung
- Vermeidung der Haushaltssicherung
- langfristige Stabilität
Politisch:
- Sicherung der Selbstverwaltung
- Stärkung der Entscheidungsfähigkeit
Bürgerbezogen:
- Vermeidung von Steuererhöhungen
- Sicherstellung öffentlicher Leistungen
- Erhalt kommunaler Infrastruktur
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- von Admin-AfD-Ratsfraktion-Lgh
- on 21. Januar 2026
