ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND · RATSFRAKTION LANGENHAGEN

Externe Gesamtprüfung der Großprojekte IGS Süd und IGS-Neubau

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Externe Gesamtprüfung der Großprojekte IGS Süd und IGS-Neubau

Vollständig neu und detailliert ausgearbeitet!

1. Aufgabenstellung

Die Stadt Langenhagen plant mit der Sanierung und Erweiterung der IGS Süd sowie dem Neubau der weiteren IGS die umfangreichsten Schulbauprojekte in ihrer Geschichte. Die Kostenansätze im Haushaltsplan 2026–2030 belaufen sich auf:

• IGS Süd: 161.760.000 €
• IGS Neubau: 189.774.000 €

(Quelle: Haushaltsplan S. 188–190)

Damit ergibt sich ein kombiniertes Gesamtvolumen von über 350 Mio €. Projekte dieser Größenordnung bergen erhebliche haushaltswirtschaftliche Risiken. Derzeit liegen jedoch keine vollumfänglichen externen Prüfberichte zur Wirtschaftlichkeit, Plausibilität der Kosten, technischen Bewertung oder Folgekostenabschätzung vor.

Aus diesen Gründen ist eine umfassende externe Prüfung beider Großprojekte zwingend erforderlich, um Risiken zu minimieren, die Haushaltsstabilität zu sichern und Fehlentwicklungen vorzubeugen.

 

2. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:

1. Beauftragung einer externen Gesamtprüfung der Projekte IGS Süd und IGS-Neubau.

2. Die Prüfung umfasst mindestens:
• vollständige Kostenanalyse
• Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 82 NKomVG
• Folgekostenberechnung gemäß § 12 GemHKVO
• Risikobewertung
• Prüfung alternativer Bau- und Sanierungsvarianten

3. Vorläufiger Vergabestopp für alle weiteren bau- und kostenrelevanten Vergaben, bis die Prüfung abgeschlossen ist.

4. Berichtspflicht:
Die Ergebnisse sind dem Rat und dem Finanzausschuss bis spätestens 31.12.2026 vorzulegen.

 

3. Ausführliche Begründung

a) Außergewöhnliche Größenordnung
Mit über 350 Mio € stellen die Schulbauvorhaben die größte Investition in der Stadtgeschichte dar.

b) Hohe Risiken
Erfahrungsgemäß liegen Kostensteigerungen bei öffentlichen Großprojekten zwischen 30–60%. Eine externe Prüfung ist daher unverzichtbar.

c) Fehlende vollständige Folgekosten
Energie, Unterhalt, Gebäudetechnik und Personalkosten wurden bisher nicht vollständig ausgewiesen, obwohl dies nach § 12 GemHKVO verpflichtend ist.

d) Auswirkungen auf zukünftige Haushalte
Fehlerhafte Planungen könnten über Jahrzehnte zusätzliche Belastungen im Ergebnishaushalt erzeugen.

e) Rechtliche Verpflichtung
Nach § 82 und § 85 Abs. 2 NKomVG besteht die Pflicht, bei Projekten besonderer Bedeutung externe Expertise einzubeziehen.

 

4. Rechtsgrundlagen & Quellen

• § 82 NKomVG – Wirtschaftlichkeit
• § 85 Abs. 2 NKomVG – Externe Sachverständige
• § 12 GemHKVO – Folgekosten
• Haushaltsplan 2026–2030 S. 51, 188–190

 

5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen

Finanziell:
• Einsparpotenzial 10–50 Mio €
• realistische Baukostenprognosen
• transparente Folgekosten

Politisch:
• höhere Planungssicherheit
• bessere Steuerung von Großprojekten

Bürgerbezogen:
• langfristige Sicherung der Bildungsinfrastruktur
• verantwortungsvoller Einsatz öffentlicher Mittel

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