Deckelung der Personalkosten und gezielter Stellenaufbau im Ordnungsamt

Vollständig neu und detailliert ausgearbeitet!
1. Aufgabenstellung
Die Personalkosten der Stadt Langenhagen stellen mit 73.041.700 € im Haushaltsjahr 2026 (Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 87) den größten Einzelposten des Ergebnishaushalts dar. Der seit Jahren andauernde Anstieg der Personalaufwendungen führt zu erheblichen strukturellen Defiziten, die sich bereits in den Folgejahren 2026 und 2027 deutlich zeigen:
• Ergebnishaushalt 2026: –13.806.200 €
• Ergebnishaushalt 2027: –15.988.800 €
(Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 51)
Parallel dazu steigen die Aufgabenanforderungen insbesondere im Bereich Ordnung und Sicherheit an. Zunehmende Beschwerden über Ruhestörungen, Vermüllung, Verkehrsordnungswidrigkeiten, illegale Abfallentsorgung und Verstöße gegen kommunale Satzungen zeigen, dass das Ordnungsamt strukturell unterbesetzt ist.
Die Stadt muss daher zwei widersprüchliche Entwicklungen gleichzeitig bewältigen:
1. Die Gesamtpersonalkosten müssen gedeckelt werden.
2. Das Ordnungsamt benötigt zwingend Personalzuwachs, um gesetzliche Aufgaben erfüllen zu können.
Um den Haushalt zu entlasten und zugleich die Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet sicherzustellen, ist ein kontrollierter, gezielter und rechtssicherer Umgang mit dem Personalbestand notwendig. Dieser Antrag schafft dafür einen verbindlichen Rahmen.
2. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:
1. Deckelung der Personalkosten
Die jährliche Steigerung der Personalkosten der Stadt wird für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 auf maximal 1,5 % gegenüber dem Vorjahr begrenzt.
2. Allgemeiner Stellenstopp
Es wird ein sofortiger Stellenstopp verfügt. Keine neue Stelle darf geschaffen oder nachbesetzt werden, außer wenn eine rechtliche Pflicht besteht oder die Stelle unmittelbar der Gefahrenabwehr dient.
3. Ausnahme: Schaffung von vier Stellen im Ordnungsamt
Aufgrund der erheblich gestiegenen Anforderungen im Bereich Ordnung und Sicherheit werden vier neue Vollzeitstellen geschaffen. Diese sind ausschließlich einzusetzen für:
• Streifendienst
• Kontrollen im öffentlichen Raum
• Durchsetzung kommunaler Satzungen
• Gewerbe- und Gaststättenrecht
4. Transparenzpflicht
Die Verwaltung legt dem Rat vierteljährlich einen Bericht über den Personalstand, Personalkostenentwicklung und die Umsetzung des Stellenstopps vor.
5. Wirtschaftlichkeitsprüfung
Jede Ausnahmegenehmigung außerhalb dieser Regelung ist mit einer schriftlichen Wirtschaftlichkeits- und Aufgabennotwendigkeitsprüfung nach § 82 NKomVG zu versehen.
3. Ausführliche Begründung
a) Personalkosten als größter Defizittreiber
Mit über 73 Mio € (2026) liegen die Personalkosten auf einem historischen Höchststand. Sie sind der größte Einzelblock im Ergebnishaushalt und tragen entscheidend zum strukturellen Defizit bei.
b) Rücklagen werden 2029 vollständig aufgebraucht
Die Finanzplanung zeigt:
• Rücklagen 2026: 3,1 Mio €
• Rücklagen 2027: 1,8 Mio €
• Rücklagen 2028: 0,9 Mio €
• Rücklagen 2029: 0 €
(Quelle: HH S. 62)
Ohne Eingriffe in die Kostenentwicklung wird der Haushalt nicht genehmigungsfähig bleiben.
c) Notwendigkeit einer gezielten Stärkung des Ordnungsamts
Steigende Beschwerden und neue gesetzliche Vorgaben erfordern eine deutliche Erhöhung der Präsenz im Stadtgebiet. Ohne zusätzliches Personal sind grundlegende ordnungsrechtliche Aufgaben nicht mehr vollumfänglich erfüllbar.
d) Kombination aus Kostenbegrenzung und gezielter Stärkung
Die gleichzeitige Deckelung der Personalkosten und die Schaffung von Stellen im Ordnungsamt schaffen eine finanzpolitisch verantwortliche Balance aus:
• Haushaltsdisziplin
• Sicherheit und Ordnung
e) Rechtliche Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit
§ 82 NKomVG verpflichtet die Stadt, wirtschaftlich zu handeln. Dies schließt eine Begrenzung der Personalkosten ausdrücklich ein.
4. Rechtsgrundlagen & Quellen
• § 82 NKomVG – Wirtschaftlichkeit
• § 111 NKomVG – Haushaltsgrundsätze
• Haushaltsplan 2026–2030:
– S. 51 (Ergebnishaushalt)
– S. 62 (Rücklagen)
– S. 87 (Personalkosten)
5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen
Finanziell:
• Begrenzung der Kostensteigerung
• Entlastung des Ergebnishaushaltes
• Vermeidung der Haushaltssicherung
Politisch:
• Stärkung der Handlungsfähigkeit
• Erhöhung der Verwaltungseffizienz
Bürgerbezogen:
• mehr Sicherheit im öffentlichen Raum
• schnellere Reaktionszeiten des Ordnungsamtes
• sichtbare Präsenz und Durchsetzungskompetenz
Hier können Sie PDF herunterladen
- von Admin-AfD-Ratsfraktion-Lgh
- on 21. Januar 2026
