Steuerstabilität bis 2030 und Rücknahme der Bettensteuer

Vollständig neu und detailliert ausgearbeitet!
1. Aufgabenstellung
Die wirtschaftliche Lage vieler Bürgerinnen und Bürger sowie der lokalen Unternehmen in Langenhagen ist durch anhaltende Kostensteigerungen, Energiepreise, Inflation und erhöhte Steuerlast stark belastet. Vor diesem Hintergrund kommt der Stabilisierung der kommunalen Steuersätze eine zentrale Bedeutung zu.
Die Grundsteuer B liegt in Langenhagen bei 704 % (Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 45) und gehört damit zu den höchsten in der gesamten Region. Weitere Erhöhungen würden die finanzielle Handlungsfähigkeit der Bürger sowie die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Langenhagen erheblich beeinträchtigen.
Zusätzlich wurde eine Übernachtungssteuer („Bettensteuer“) eingeführt, die die Hotellerie und Tourismusbranche belastet und im Wettbewerb mit Nachbarstädten einen deutlichen Nachteil erzeugt. Viele Kommunen, die eine Bettensteuer eingeführt hatten, berichten von negativen Effekten auf Übernachtungszahlen und bürokratischen Mehraufwänden.
Um sowohl private Haushalte als auch Unternehmen gezielt zu entlasten, ist eine langfristige Steuerstabilität bis zum Jahr 2030 sowie die vollständige Rücknahme der Bettensteuer erforderlich.
2. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:
1. Steuerstabilität bis einschließlich 2030
Es werden bis zum Haushaltsjahr 2030 keine Erhöhungen vorgenommen bei:
• Grundsteuer A
• Grundsteuer B
• Gewerbesteuer
2. Aufhebung der Bettensteuer
Die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer wird vollständig aufgehoben.
3. Verwaltungsauftrag
Die Verwaltung erarbeitet bis 30.06.2026:
• eine Vergleichsanalyse anderer Kommunen zur Steuerstabilität,
• eine Evaluation der finanziellen Auswirkungen der Bettensteuer,
• Vorschläge zur Stärkung der lokalen Tourismus- und Hotelbranche.
3. Ausführliche Begründung
a) Hohe Steuerlast in Langenhagen
Die Grundsteuer B von 704 % liegt deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt. Eine weitere Erhöhung wäre für viele Haushalte und Unternehmen nicht tragbar.
b) Steuerstabilität stärkt den Standort
Langenhagen steht in direktem Wettbewerb mit Hannover, Garbsen und der Region. Steuererhöhungen könnten Investitionen verhindern, Abwanderungen verstärken und langfristig zu sinkenden Gewerbesteuereinnahmen führen.
c) Negative Effekte der Bettensteuer
Erfahrungen anderer Städte zeigen:
• sinkende Attraktivität für Touristen
• Mehraufwand für Hotels (Abwicklung, Dokumentation)
• kaum relevante Mehreinnahmen für Kommunen
d) Entlastung für Bevölkerung und Wirtschaft
Durch die Sicherstellung stabiler Steuersätze werden Bürgerinnen und Bürger in Zeiten hoher Belastungen spürbar entlastet.
e) Rechtliche Einordnung
Die Stadt kann im Rahmen des NKAG ihre Steuersätze frei festlegen. Die Rücknahme der Bettensteuer ist ein rechtssicherer Schritt zur Stärkung des Tourismusstandortes Langenhagen.
4. Rechtsgrundlagen & Quellen
• NKAG – Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz
• Haushaltsplan 2026–2030:
– S. 45 (Steuersätze)
– S. 51 (Ergebnishaushalt)
5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen
Finanziell:
• stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen
• Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen
Politisch:
• Signal für Verlässlichkeit und Bürgern.he
• Stärkung der Position im regionalen Wettbewerb
Bürgerbezogen:
• Entlastung für Haushalte
• Förderung der lokalen Hotellerie und Tourismusbranche
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- von Admin-AfD-Ratsfraktion-Lgh
- on 20. Januar 2026
