Freiwilligenleistungs-Check zur Haushaltsstabilisierung

Vollständig neu und detailliert ausgearbeitet!
1. Aufgabenstellung
Die Stadt Langenhagen befindet sich in einer zunehmend angespannten Haushaltssituation. Neben hohen investiven Verpflichtungen steigt der Anteil der konsumtiven Ausgaben stetig an. Ein erheblicher Anteil dieses Kostenblocks entfällt auf freiwillige Leistungen, deren Umfang, Wirksamkeit und strategische Relevanz bisher nicht vollständig transparenter und systematischer Bewertung unterzogen wurde.
Gemäß § 111 NKomVG ist die Kommune verpflichtet, freiwillige Leistungen kritisch zu prüfen, insbesondere wenn eine Gefährdung des Haushaltsausgleichs besteht. Die Haushaltsplanung 2026–2030 zeigt jedoch eindeutig strukturelle Defizite von:
• –13.806.200 € (2026)
• –15.988.800 € (2027)
(Quelle: Haushaltsplan S. 51)
Um die finanzielle Stabilität langfristig sicherzustellen und die kommunale Selbstverwaltung zu schützen, ist ein vollständiger, systematischer und rechtssicherer „Freiwilligencheck“ aller freiwilligen Leistungen notwendig.
2. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:
1. Durchführung eines vollständigen Freiwilligenleistungs-Checks
Die Verwaltung wird beauftragt, alle freiwilligen Leistungen der Stadt systematisch zu erfassen und zu bewerten.
2. Pflichtbestandteile des Prüfberichts:
• Gesamtkosten pro freiwilliger Leistung (Personal, Sachkosten, Folgekosten)
• Nutzenanalyse für Stadtgesellschaft und Zielgruppen
• rechtliche Einordnung (freiwillig, pflichtig, teilfreiwillig)
• Bewertung der Wirtschaftlichkeit gemäß § 82 NKomVG
• Darstellung möglicher Einsparpotenziale
3. Kategorisierung aller Leistungen in:
• Kategorie A: unverzichtbar
• Kategorie B: optional mit Anpassungsbedarf
• Kategorie C: entbehrlich
4. Erarbeitung eines Maßnahmenplans
Basierend auf der Kategorisierung erfolgt ein Maßnahmenplan zur Reduzierung oder Umstrukturierung nicht-prioritärer Leistungen.
5. Berichtspflicht
Der vollständige Bericht ist dem Rat und dem Finanzausschuss bis spätestens 31.10.2026 vorzulegen.
3. Ausführliche Begründung
a) Klarer gesetzlicher Prüfauftrag
§ 111 NKomVG verpflichtet Kommunen, freiwillige Leistungen regelmäßig zu prüfen – insbesondere bei drohendem Haushaltsnotstand.
b) Hohe Relevanz im Haushalt
Freiwillige Leistungen umfassen zahlreiche Bereiche (Soziales, Kultur, Vereine, Prävention) und binden teilweise erhebliche Mittel.
c) Strukturelle Haushaltsdefizite
Mit Defiziten von fast 30 Mio € in zwei Jahren ist eine umfassende Überprüfung zwingend notwendig.
d) Transparenz und Steuerung
Der Freiwilligencheck schafft Verfahren, mit denen Politik und Verwaltung besser steuern können.
e) Finanzielle Entlastungsmöglichkeiten
Durch Anpassung oder Neuausrichtung freiwilliger Leistungen können nachhaltige Einsparungen erzielt werden.
4. Rechtsgrundlagen & Quellen
• § 82 NKomVG – Wirtschaftlichkeit
• § 111 NKomVG – Freiwillige Leistungen
• GemHKVO § 12 – Folgekosten
• Haushaltsplan 2026–2030 S. 51
5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen
Finanziell:
• Reduktion nicht priorisierter Ausgaben
• stärkere Konzentration auf Pflichtaufgaben
Politisch:
• höhere Transparenz
• bessere strategische Steuerung
Bürgerbezogen:
• Sicherung langfristig wichtiger Leistungen
• verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln
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- von Admin-AfD-Ratsfraktion-Lgh
- on 20. Januar 2026
