ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND · RATSFRAKTION LANGENHAGEN

Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsplan 2026–2030

Alternative für Deutschland

Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsplan 2026–2030

Vollständig neu und detailliert ausgearbeitet!

1. Aufgabenstellung

Die Digitalisierung der Stadtverwaltung Langenhagen schreitet langsamer voran als in vergleichbaren Kommunen. Dies führt zu erhöhten Personalaufwänden, langen Bearbeitungszeiten, Doppelstrukturen und hohen Sachkosten. Im Haushaltsplan 2026–2030 ist erkennbar, dass sowohl die Personalkosten (73.041.700 € in 2026, Quelle: HH S. 87) als auch Sachkosten im Bereich IT und Verwaltung weiter steigen.

Gleichzeitig bestehen gesetzliche Verpflichtungen zur Digitalisierung, z. B. durch:
• Onlinezugangsgesetz (OZG)
• E-Government-Gesetz
• Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Um die Verwaltung leistungsfähiger, effizienter und bürgerfreundlicher aufzustellen, ist ein umfassender Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsplan notwendig. Dieser soll Prozesse vereinfachen, Kosten senken und digitale Angebote ausbauen.

2. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:

1. Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsplan 2026–2030
Die Verwaltung wird beauftragt, einen vollständigen Maßnahmenplan inklusive Prozessanalyse und Einsparpotenzialen vorzulegen.

2. Pflichtbestandteile des Plans
• Analyse aller Kernprozesse in der Verwaltung
• Abbau redundanter oder veralteter Verfahrensschritte
• vollständige Digitalisierung aller OZG-relevanten Leistungen
• Einführung digitaler Dokumentenprozesse (E-Akte)
• Ausbau von Online-Bürgerservices

3. Einspar- und Effizienzziele
Der Plan muss folgende Effekte nachweisen:
• Reduktion der Bearbeitungszeiten um mindestens 20 %
• Einsparungen bei Personal- und Sachkosten von mindestens 5 % jährlich ab 2028

4. Verpflichtende Folgekostenrechnung
Alle Digitalisierungsprojekte sind nach § 12 GemHKVO mit vollständiger Folgekostenrechnung vorzulegen.

5. Berichtspflicht
Die Verwaltung berichtet halbjährlich dem Rat und dem Finanzausschuss über Fortschritte und Effekte.

3. Ausführliche Begründung

a) Steigende Verwaltungskosten
Sowohl Personal- als auch IT-bezogene Kosten steigen laut Haushalt jedes Jahr an und belasten den Ergebnishaushalt in Zeiten struktureller Defizite erheblich.

b) Notwendigkeit der Effizienzsteigerung
Digitalisierte Prozesse ermöglichen:
• beschleunigte Abläufe
• weniger Personalaufwand
• geringere Fehlerquoten
• bessere Bürgerzufriedenheit

c) Verpflichtung aus Bundes- und Landesgesetzen
Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, digitale Verwaltungsangebote zugänglich zu machen.

d) Einsparpotenziale
Erfahrungen anderer Kommunen zeigen Einsparungen zwischen 10–30 %, wenn Prozesse standardisiert und digitalisiert werden.

4. Rechtsgrundlagen & Quellen

• OZG
• E-Government-Gesetz
• DSGVO
• § 82 NKomVG – Wirtschaftlichkeit
• § 12 GemHKVO – Folgekosten
• HH 2026–2030 S. 51, 87

5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen

Finanziell:
• deutliche Kostensenkungen
• weniger Personalaufwand

Politisch:
• moderner Verwaltungsaufbau
• effizientere Abläufe und bessere Steuerung

Bürgerbezogen:
• schnellere Bearbeitungen
• bessere digitale Angebote
• weniger Bürokratie im Alltag

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